Altersabteilung

Auch unsere neu gegründete Altersabteilung ist ein fester Bestandteil in unserer Ortsfeuerwehr.

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz endet die Zugehörigkeit in der Einsatzabteilung spätestens mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Ein Mitglied der Einsatzabteilung kann, wenn die Freiwillige Feuerwehr eine Altersabteilung hat, ab dem Tag der Vollendung des 55. Lebensjahres in die Altersabteilung übertreten.

Für uns ist es wichtig, den Kameradinnen und Kameraden, die sich möglicherweise Jahrzehnte lang mit ihrer ganzen Kraft in unserer Feuerwehr engagiert haben, die Möglichkeit zu geben weiterhin die kameradschaftliche Verbundenheit zu pflegen.

Aber unsere Altersabteilung nimmt hier auch noch weiterhin wichtige Aufgaben in unserer Ortswehr wahr. Neben der weiteren Zugehörigkeit in der Feuerwehr, setzt sich unsere Altersabteilung auch für das Gemeinschaftswohl ein.

Unter anderem unterstützt sie die Einsatzabteilung bei anfallenden Arbeiten rund um das Gerätehaus. Außerdem wirkt unsere Altersabteilung stark bei der Planung von Veranstaltungen mit.

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